Leistungsvergütung - Arzthonorare
Leistungsvergütung für Wahlarzt- / Privatordination
Die Rechtsgrundlage jeder ärztlichen Behandlung bildet der Behandlungsvertrag und die AGBs. Die Grundlage eines Behandlungsvertrages über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung basiert im Wesentlichen auf Vertrauen und einer guten Gesprächsbasis zwischen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt. Aufgrund des Behandlungsvertrags schuldet die Ärztin/der Arzt eine fachgerechte Behandlung, jedoch in der Regel keinen Heil- oder Behandlungserfolg.
Arzthonorare sind die Gebühren, die Ärzte für ihre medizinischen Dienstleistungen und Behandlungen berechnen. Es handelt sich dabei um die Vergütung, die Ärzte von ihren Patienten oder von Krankenversicherungen erhalten. Die Höhe der Arzthonorare kann je nach medizinischer Fachrichtung, Art der Leistung und individuellen Vereinbarungen variieren.
Honorar-Tarife
Arzthonorare ab 2024 - Basishonorar
Basisuntersuchung
| Position | Betrag [€] | Beschreibung |
|---|---|---|
| B1 | 195,- | Augenärztlichen Basisuntersuchung pro erwachsenen Patient beinhaltet Sehtest, orthoptischer Status, Augeninnendruck, Augenhintergrund. |
| B2 | +25% Zuschlag | Für Notfall-Untersuchungen außerhalb der regulären Praxiszeiten wird ein Aufschlag auf die untersuchten Positionen verrechnet. |
| B3 | -15% Abschlag | Für die augenärztlichen Basisuntersuchung pro Kind bis vollendeten 17 LJ wird ein Abschlag auf die untersuchten Positionen verrechnet. |
Gutachten
| Position | Betrag [€] | Beschreibung |
|---|---|---|
| G1 | 250,- | Gutachten: Führerscheingutachten, Polizeigutachten. |
Augenärztlichen Untersuchungen
| Position | Betrag [€] | Beschreibung |
|---|---|---|
| A1 | 50,-- | je Augenhintergrundweitwinkelfoto. |
| A2 | 80.-- | Computerperimetrie |
| A3 | 50,-- | Farbtest |
Allenfalls zusätzlich erforderliche Untersuchungen werden gesondert vereinbart und verrechnet.
Abrechnung
Als Wahlärztin habe ich KEINEN Vertrag mit einer Krankenkasse. Die direkte Verrechnung mit einer Krankenkasse erfolgt über den Patienten selbst.
Die erbrachten Leistungen müssen daher von den Patientinnen/ Patienten direkt bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt bar, per Bankomat oder per Überweisung.