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Wahlarztordination

Ihre erfahrene Wahlärztin in Hetzendorf


Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt OHNE Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Wahlärzte bieten Ihren Patienten persönlichen Service ohne den Zeitdruck einer Kassenordination.

Patienten müssen für den Arztbesuch selbst bezahlen und die Honorarnote dann bei der Sozialversicherung ("Krankenversicherung") einreichen. Von dem Arzthonorar erstattet die Krankenkasse 80 % des Kassentarifs (nicht 80% des Honorars). Der verbleibende Selbstbehalt kann steuerlich abgesetzt werden.

Ausgestellte Verordnungen, Rezepte und Überweisungen werden von anderen Gesundheitseinrichtungen und Apotheken akzeptiert.

Behandlungsvertrag

Die Rechtsgrundlage jeder ärztlichen Behandlung bildet der Behandlungsvertrag und die AGBs.

Eine Untersuchung in der Ordination umfasst das ärztliche Gespräch mit genauer Anamneseerhebung, sowie verschiedene Vermessungen und Untersuchungen. Je nach Aufwand und Umfang der Untersuchung wird die Honorarhöhe bemessen. Auf der Honorarnote werden die einzelnen Untersuchungen genau angeführt, dies ermöglicht eine bessere Rückerstattung. Der Rechnungsbetrag von privat- oder zusatzversicherten Patienten wird nach dem aktuell vereinbarten Rechnungsschlüssel der Privat- bzw. Zusatzversicherungen erstellt. Je nach Versicherungsvertrag wird Ihnen schlussendlich bis zu 100% des Rechnungsbetrages refundiert.

Bezahlung

Derzeit möglich: Überweisung, bargeldlos mittels Bankomatterminal, Barzahlung. (Ich behalte mir vor, die Zahlungsweise vorzugeben.)

Keine Kreditkarten.