Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Die Ordination Priv.-Doz. Dr. Saskia Tipotsch ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.augenarzt-hetzendorf.at/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Alternativtexte: Bei einigen grafischen Elementen und Symbolen (z. B. dekorative Icons im Bereich Leistungen) fehlen derzeit noch aussagekräftige Alternativtexte für Screenreader. Wir arbeiten an der schrittweisen Ergänzung.
- Kontraste: In vereinzelten Bereichen (z. B. hellblaue Grafikelemente auf weißem Grund) entsprechen die Kontrastverhältnisse noch nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1.
- PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente (z. B. Informationsblätter), die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. Jänner 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach den WCAG 2.1 Richtlinien.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind ständig bemüht, unsere digitalen Angebote zu verbessern. Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Hilfe bei der Nutzung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Priv.-Doz. Dr. Saskia Tipotsch E-Mail: ordination@augenarzt-hetzendorf.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) oder das Sozialministeriumservice wenden. Diese Stellen prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist und ordnen gegebenenfalls Maßnahmen an.