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Kostenerstattung bei Krankenversicherung

Rechnung bei Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einreichen


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Wahlärztinnen und Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenvertrag. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die erbrachten Leistungen frei bestimmen. Als Privatpatientin oder Privatpatient müssen Sie daher keine E-Card vorweisen, sondern zahlen die Behandlung zunächst selbst. Danach können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Wahlärzte verrechnen Leistungen daher nicht direkt über die e-card mit der Krankenversicherung wie Vertragspartner, sondern stellen Ihnen eine Honorarnote (Rechnung) aus. Sie als Privatpatient können sich hinterher einen Teil des Geldes bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zurückholen.

Benötigte Unterlagen

Die Nachweise für den Kostenersatz müssen zeitnah nach der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzeln oder gesammelt eingereicht werden. Dies kann postalisch oder Online erfolgen. Für die Kostenerstattung benötigen Sie folgende Nachweise:

  • Honorarnote / Originalrechnung,
  • den Zahlungsnachweis
  • bei Online-Einreichung eine gültige ID-Austria

Unter Meine Solzialversicherung oder bei der Österreichische Gesundheitskasse erhalten Sie aktuelle Informationen.

Hinweise

  1. Leistungen werden von den Krankenversicherungen nur dann ersetzt, wenn Sie im betreffenden Quartal keinen anderen Arzt derselben Fachrichtung besucht haben.
  2. Bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden 100% des Kassentarifs erstattet.
  3. Für Leistungen, die bei Kassenärzten nicht bezahlt werden, wird kein Kostenersatz gewährt. Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen sind nicht erstattungsfähig.
  4. Die Höhe der Kostenerstattung beträgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen bis zu 80 Prozent des sog. Kassentarifs, den die Kasse einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt.

Für spezielle Informationen zur Kostenerstattung, kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Sozialversicherungsträger oder die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

Verweise